2018 Landessiegerstutfohlen beim NÖ Fohlenchampionat Bewegungsnote 10
2018 zweites Reservesiegerstutfohlen beim Bundeschampionat in Stadl Paura
2019 Reservesiegerfohlen beim Bundeschampionat in Stadl. Paura
zwei gekörte Hengste 2020 in Stadl Paura
Reservesiegerstute 1b bei Körung 2021
erstellt von Tobias und Barbara Schneider
Deckbedingungen
Alle Stutenbesitzer, welchen den Hengst der Hengstation Wenzl zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Deckbedingungen an.
EINSTELLBEDINGUNGEN 1) Die zu bedeckenden Stuten sind ohne Eisen an der Hinterhand anzuliefern. Stuten mit Eisen an der Hinterhand werden nicht gedeckt. Der Hengsthalter ist berechtigt, bei mit Eisen angelieferten Stuten, die Eisen auf Kosten des Stutenbesitzers abnehmen zu lassen. Kranke Stuten oder Stuten aus kranken Beständen werden nicht angenommen.
2) Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt, bei Erkrankungsfällen und Verletzungen, einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute / des Fohlens zu beauftragen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.
3) Über die erfolgte Bedeckung wird eine Deckbescheinigung (Deckschein) ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes.
4) Follikelkontrollen, Hormoninjektionen, Trächtigkeitsuntersuchungen, Besamungen, Ultraschall-Untersuchungen etc. gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.
HAFTUNG 2) Die Haftung für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Stutenbesitzer/Eigentümer oder deren Beauftragten entstehen. Dies gilt auch für etwaige, durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt.
Die Deckbedingungen gelten als anerkannt, wenn die Einstellung erfolgt oder die Stute zum Hengst geführt wird.