Deckhengst Alaba

Fuchs

 

   Haflinger Reinzucht 0%    

LN040 005 52-07543-13

geb. 2013 WH 150 cm

Z.: Helmut Winkler

B.: Bm. Erich Wenzl

Körung 2016  Punkte 7,79 2a

Amarillo

Abendlicht
StPr. Eria

StPr. Heaven

Aragon
StPr. Hilda
 

Erfolge

Körungssieger 2016

Leistungsprüfungssieger 2016

2018 Landessiegerstutfohlen beim NÖ Fohlenchampionat Bewegungsnote 10 

2018 zweites Reservesiegerstutfohlen beim Bundeschampionat in Stadl Paura

2019  Reservesiegerfohlen beim Bundeschampionat in Stadl. Paura

zwei gekörte Hengste 2020 in Stadl Paura

Reservesiegerstute 1b bei Körung 2021 


 

erstellt von Tobias und Barbara Schneider

 

 

 

 

 

Deckbedingungen 
Alle Stutenbesitzer, welchen den  Hengst der Hengstation Wenzl  zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Deckbedingungen an.
EINSTELLBEDINGUNGEN
1) Die zu bedeckenden Stuten sind ohne Eisen an der Hinterhand anzuliefern. Stuten mit
Eisen an der Hinterhand werden nicht gedeckt. Der Hengsthalter ist berechtigt, bei mit
Eisen angelieferten Stuten, die Eisen auf Kosten des Stutenbesitzers abnehmen zu
lassen. Kranke Stuten oder Stuten aus kranken Beständen werden
     nicht angenommen.
2) Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt, bei Erkrankungsfällen und
Verletzungen, einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute / des Fohlens zu
     beauftragen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

3) Über die erfolgte Bedeckung wird eine Deckbescheinigung (Deckschein) ausgestellt. Die
     Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes.
4) Follikelkontrollen, Hormoninjektionen, Trächtigkeitsuntersuchungen, Besamungen,
     Ultraschall-Untersuchungen etc. gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.
HAFTUNG
2) Die Haftung für Schäden, die an der Stute oder an ihrem
Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen,
die beim Stutenbesitzer/Eigentümer oder deren Beauftragten entstehen. Dies gilt auch
für etwaige, durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren
     Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt.
Die Deckbedingungen gelten als anerkannt, wenn die Einstellung erfolgt oder die Stute zum Hengst geführt wird.